Boot-bag Gepäckträger TÜV-Prüfung?

 

  • Seit 2008 produzieren und verkaufen wir Boot-bags

  • Mit über 25,000 zufriedenen Kunden.

Für den Boot-Bag ist weder eine TÜV-Abnahme noch eine ABE oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Der Grund ist einfach: Der Boot-Bag ist kein Fahrzeugteil, sondern Ladung. Er wird ohne Bohren, Schweißen oder Veränderung an der Karosserie befestigt und nach Gebrauch werkzeuglos wieder abgenommen. Damit gelten für ihn die Vorschriften zur Ladungssicherung (§§ 22, 23 StVO) — nicht die Vorschriften über genehmigungspflichtige Fahrzeugteile. Gepäck- und Lastenträger sind in der abschließenden Aufzählung des § 22a StVZO nicht enthalten, und keiner der Tatbestände des § 19 Abs. 2 StVZO wird erfüllt: Die Fahrzeugart ändert sich nicht, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist bei ordnungsgemäßer Montage nicht zu erwarten, und Abgas- oder Geräuschverhalten bleiben unverändert. Die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs bleibt uneingeschränkt bestehen.

Das ist keine Auslegung unsererseits. Wir haben diese Frage 2019 sowohl dem TÜV SÜD als auch der DEKRA vorgelegt. Beide Prüforganisationen haben unabhängig voneinander bestätigt, dass es sich um Ladung handelt und keine Abnahme erforderlich ist. Die vollständigen Antworten finden Sie nachstehend im Wortlaut.

Von: "Krämer, D"

Gesendet: Wed Jul 03 16:53:06 GMT+02:00 2019

Betreff: Boot-Bag-System

Sehr geehrter Herr Dixon

 

hinsichtlich Ihrer Frage bezüglich dem Boot-Bag-System, hier folgende Antwort.

 

Es handelt sich hierbei um Ladung, wodurch keine Abnahme erforderlich ist. Das System muss nur sicher und fest am Fahrzeug angebracht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Dipl.-Ing. (FH) D. Krämer

TÜV SÜD Auto Service GmbH
Service Center Offenburg
Eckenerstraße 1a
77652 Offenburg

Phone: +49 (0)781 602-11
Fax:     +49 (0)781 602-19
http://www.tuev-sued.de

TÜV SÜD Auto Service GmbH

P Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.

Gesendet: Wed Jul 03 14:21:51 GMT+02:00 2019

Betreff: Antwort: WG: Anfrage bei DEKRA - Boot-Bag

Sehr geehrter Herr Dixon

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Grundsätzlich lässt sich das genannte Boot-Bag-System, solange der Aus- und Einbau mit einfachen Mitteln möglich ist, im weitesten Sinne als Ladung betrachten. Die Befestigung am Fahrzeug selbst ist "Ladungssicherung".

Maßgeblich für die sichere Verstauung und die Sicherung der Ladung sind die §§ 22 und 23 StVO (Straßenverkehrsordnung).

(http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html und

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html)

Eine ABE oder eine Abnahme ist dafür nicht erforderlich.

Ob die unter dem Link dargestellten Befestigungsriemen diesbezüglich jedoch ausreichend dimensioniert und für die auftretenden Kräfte geeignet sind, können wir ohne Prüfungen oder Einsicht in die Prüfnachweise der Ladungssicherungselemente nicht einschätzen.

Wir raten zur Verwendung von geprüften Zurrgurten bzw. Spannriemen.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. A Forkert

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DEKRA Automobil GmbH

HV-Stuttgart * Abt.: AP7

Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart

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DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Stefan Kölbl
Geschäftsführer: Guido Kutschera (Vorsitzender),
Friedemann Bausch, Jann Fehlauer

Sie hatten folgende Angaben gemacht:

An: info@dekra.com

Betreff: Kontaktanfrage dekra.de